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»Als Untertanenprozesse bezeichnen Rechtshistoriker diejenigen Gerichtsverfahren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, die Untertanen einzelner Reichsstände seit Beginn der Frühen Neuzeit gegen ihre reichsunmittelbare Landesherrschaft anstrengen konnten…

… trug nach heutiger Expertensicht dazu bei, dass es nach dem Bauernkrieg in Deutschland – anders als etwa in Frankreich oder England – kaum noch zu größeren Aufstandsbewegungen der Landbevölkerung kam.«
http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1440122

Ein Blick in die Geschichte ist immer wieder interessant. Häufig lese ich, dass Menschen diesen oder jenen politischen oder wirtschaftlichen Führer oder sogar die Regierung oder Parteien verklagen wollen, weil sie meinen, dass sie in einem »Rechtstaat« leben. Das ist eben nicht der Fall. Sie leben in einem Gesetzstaat.
Bis heute verstehen diese Menschen nicht, dass alle Gesetze (Spielregeln), inklusive Wahlgesetz und repräsentative »Demokratie«, von denen erdacht und beschlossen wurden, die sie verklagen möchten. Das ganze Prozedere macht keinen Sinn, wenn das eigentliche Ziel ist, systemische Mängel zu beheben. Abschlagen oder Austauschen von Köpfen sind nicht sonderlich klug und zielführend.

Zum Recht sollte man vielleicht wissen, dass es nur ein Recht gibt. Das ist das Menschenrecht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Alles andere sind Gesetze.