Warum Staat und Eigentum getrennt werden müssen - von Daniela Dahn
… Das Gegenteil von Privateigentum ist nicht Staatseigentum, sondern Gemeineigentum. Ein im Grundgesetz als Option angebotener Begriff. Der Staat und seine Kommunen könnten in Rechtsträgerschaft, was im bürgerlichen Recht bisher nicht vorgesehen ist, große Teile des Gemeineigentums verwalten, wenn der Souverän die Kontrolle und das letzte Wort behält. Otto Bauer hat sich schon vor fast hundert Jahren einen paritätisch zusammengesetzten Verwaltungsrat als oberste wirtschaftliche Instanz vorgestellt. Doch ein Rechtsgefüge zum Gemeineigentum ist im Westen nie entwickelt worden.
Auch das Angebot des Grundgesetzes hat keine Partei aufgegriffen. Im Godesberger und Berliner Programm der SPD taucht der Begriff noch in verunklarender Weise auf. Im aktuellen Programm nicht mehr. Ebenso wenig wie im Grundsatzprogramm der Grünen. Dass auch die LINKE glaubt, in ihrem Programm die heiße Kartoffel Gemeineigentum zugunsten nebliger Umschreibungen fallenlassen zu können, ist ein besonderes Zeugnis von gedanklicher Drückebergerei…
Quelle: agora 42